In der Regel ist das Angebot an Selbstzahler gerichtet.
Kinder mit Pflegegrad 3 können über die Unterstützung im Alltag (§ 45a SGB XI) in Verbindung mit der Alltagsförderung (AföVO) 30€ pro Stunde beantragen.
Angebot-ID: 1100100120
Für Pflegekinder gab es in Einzelfällen eine Kostenübernahme durch die Jugendämter.
Da es sich um ein sozial - pädagogisches Angebot mit tiefenpsychologischem Hintergrund handelt, kamen Krankenkassen bislang nicht für die Kosten auf.